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Kontoinhaber: Bündnis C – Landesverband Hamburg
IBAN: DE49 2005 0550 1507 2850 60
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: Spende
Alle Spenden und Beiträge, die bei uns eingehen, können nach §34g des EStG geltend gemacht werden.
Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gemäß § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1650 Euro (erreicht bei einer Spenden- summe von 3300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme. So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme.
Werden pro Kalenderjahr mehr als 1650 Euro (bzw. mehr als 3300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien gespendet, kann der übersteigende Teil der Spendensumme gemäß §10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1650 Euro (Zusammenveranlagung 3300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.